ERHOBENE DATEN UND DEREN VERWENDUNG
Der Hauptteil der rechnerbezogenen Daten ist deckungsgleich mit den durch das Inventory-Tool erhobenen Daten:
- Informationen über die Hardware-Ausstattung
- Version und ggf. Lizenzaktivierung/-art des genutzten Betriebssystems
- Informationen über die installierte Software
- Computername, MAC-Adresse und IP-Adresse, Domänenzugehörigkeit
- zuständige Organisationseinheit
Auch der Einsatzzweck stimmt überein. Vgl. daher auch dort: Datenschutz & Mitbestimmung beim Inventory-Tool.
Bei den APC-Diensten werden zusätzliche Daten verarbeitet:
- Softwareverteilung: zu installierende Programm-Pakete und Logs zum Installationslauf, Zeitpunkt der letzten Aktualisierung
Diese Daten sind für den jeweiligen APC-Dienst erforderlich und werden nur zu diesem Zwecke erhoben. Details zur Rechtsgrundlage etc. sind in einer Verfahrensmeldung an den Datnschutzbeauftragten beschrieben.
Fernwartung bzw. -unterstützung
Eine Besonderheit bildet die Unterstützung eines Nutzers durch einen Administrator durch Aufschalten auf die laufende Sitzung. Dabei teilt der Nutzer seinen Bildschirm mit dem Administrator, ggf. erlaubt der Nutzer dem Administrator auch die Steuerung des PCs.
- Eine Fernunterstützung kommt nur auf Wunsch des Nutzers zustande.
- Es werden am PC und am Server die IPs des Nutzer- und des Administrator-PCs, Zeitpunkt und Dauer der Sitzung gespeichert. Eine Aufzeichnung der Sitzung erfolgt nicht.
Die Fernunterstützung ist separat beschrieben, dabei auch Details zu den anfallenden Daten und eine technische Beschreibung.
MITBESTIMMUNG & BETEILIGUNG PERSONALRAT
In Niedersachsen gibt es zu den APC-Diensten Fernunterstützung und Softwareverteilung eine Regelung auf Landesebene. Hierauf wurde für die Universität in einem Rundschreiben hingewiesen:
- "Vereinbarung über die Ziele und Grundsätze bei der Einführung und Nutzung von Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und Auswertungssoftware" (nach Par. 81 NPersVG, 4/2007), veröffentlicht im Nds.MBl. 20/2007, S.401ff.
- Information über Abschluss der 81er-Vereinbarung beim Innenministerium
- Rundschreiben A14/2008
Die Inventarisierung ist in der "Dienstvereinbarung gemäß § 78 NPersVG über die Einführung einer Inventarisierungssoftware (Inventory Tool) an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover" geregelt.
Eine Betrachtung der APC-Dienste des LUIS in Bezug auf personenbezogene Daten unter Bezugnahme auf die Vereinbarung dient der Erläuterung: