Qualifizierte elektronische Signatur (QeS)

Die Nutzerzertifikate, die an der LUH ausgestellt werden, entsprechen nicht den Anforderungen an eine Qualifizierte elektronische Signatur (QeS) gemäß Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO. Zertifikate, die den Anforderungen an eine QeS genügen, können nicht über die LUH bezogen werden.

Die QeS muss daher mit eigenen Mitteln beschafft werden. Die Preise sind dabei abhängig vom Anbieter und werden hier nicht weiter thematisiert.

Mögliche Anbieter sind (Auswahl):

Schritt-Für-Schritt-Anleitung für Beantragung und Nutzung einer QeS-Signaturkarte bei der Deutschen Telekom AG
Auf den Seiten des DFNs finden Sie allgemeine Informationen zur QeS gemäß Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO.

Bitte beachten: Damit PKI-Anbieter für Domains der LUH Zertifikate ausstellen können, müssen diese Anbieter im Domain Name System (DNS) der LUH dazu berechtigt werden. Aktuell berechtigte Anbieter sind:

  • telesec.de (Deutsche Telekom)
  • d-trust.net
  • pki.dfn.de
  • harica.gr

Sollte der von Ihnen gewählte Anbieter nicht in der Liste sein, nehmen Sie bitte Kontakt zum LUIS auf, bevor Sie ein Zertifikat bei diesem Anbieter beantragen:

An: support@luis.uni-hannover.de
Betreff: CAA-Record für PKI Provider benötigt

Teilen Sie in der Mail bitte mit, von welchem Provider Sie ein Nutzerzertifikat zu beschaffen beabsichtigen.

Kontakt

Hotline IT-Service-Desk
Sprechzeiten
Der IT-Service-Desk des LUIS ist von Mo – Fr in der Zeit von 08 – 17 Uhr telefonisch erreichbar.
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