Begriffsdefinitionen zu Softwarelizenzen

Formen von Softwarelizenzen

Die Hersteller bieten unterschiedliche Lizenzformen an.
Typische Unterscheidungsmerkmale sind:

Kauf-/Mietlizenz

  • Kauflizenz: Die Lizenz wird einmalig bezahlt und hat kein Ablaufdatum, ist aber versionsgebunden. Neue Versionen müssen neu gekauft werden.
  • Kauflizenz mit Wartung: Die Lizenz wird einmalig bezahlt und hat kein Ablaufdatum, ist aber versionsgebunden. Für jedes Folgejahr (ununterbrochen), in dem die Wartungsgebühr bezahlt wird, besteht Anspruch auf Updates, Pflege und Beratung.
  • Mietlizenz (auch Leasinglizenz): Das Produkt darf nur so lange genutzt werden, wie die (jährliche) Miete gezahlt wird. In der Miete ist ein Anspruch auf Updates, Pflege und Beratung enthalten.

Lizenzumfang

  • Lizenzverträge mit einer bestimmten Anzahl von Lizenzen.
  • „Rahmenverträge“ auf Hochschul-, Landes-, Bundesebene; für den Vertrag entstehen meist keine Kosten, in seinem Rahmen können Lizenzen zu einem günstigen Preis gekauft werden.

Lizenzanzahl/-art

  • Einzelplatzlizenzen: geräte- oder personengebunden = Single Use
  • Mehrfachlizenzen: definierte Anzahl von Lizenzen, abhängig vom Hersteller einzeln oder in Paketen erweiterbar = Concurrent Use, Site License
  • Campuslizenzen: unbeschränkte Nutzung/Menge in der Universität = Campus Wide oder Campus Unlimited License

Nutzungsberechtigte

  • LUH-Beschäftigte nur auf Dienstrechnern
  • LUH-Beschäftigte und oder LUH-Studierende auf privaten Rechnern
  • Beschäftigte kooperierender Einrichtungen auf Dienst- oder privaten Rechnern

Rechnerzuordnung

  • einem Rechner fest zugeordnet (mit „licence key“ vom Hersteller oder Registrierung)
  • „floating licence“, Verwaltung der Lizenzen auf einem Lizenzserver; bis zu der bezahlten Maximalzahl von Lizenzen können alle eingetragenen Rechner das Produkt nutzen

Preisgestaltung

  • Die meisten Hersteller bieten akademische Lizenzen mit 15-20 % vom Listenpreis an.
  • Bei einigen Produkten gibt es Mengenrabatte bei Bestellung von Mehrfachlizenzen.
  • Die Kosten eines Campusvertrags werden entweder anhand der Studierenden- oder Beschäftigtenanzahl berechnet. Bei technischer Software werden dazu meist nur die Angehörigen der MINT-Fakultäten (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) herangezogen.
  • Beschäftigte und Studierende zahlen häufig unterschiedliche Preise (Beispiel Microsoft Select Plus).

Finanzierung von Softwarelizenzen

  • Im Normalfall auf Kosten eines oder mehrerer Institute, Beschaffung gegebenenfalls durch das Rechenzentrum, alternativ durch ein Institut. Bei Beschaffung durch das Rechenzentrum werden die Kosten vom Rechenzentrum auf die nutzenden Institute umgelegt.
  • Über CIP/CAD (Folge-)Kosten, Beschaffung gegebenenfalls über das Rechenzentrum oder über das Institut mit Bezahlung durch das Institut.
  • Zentrale Beschaffung und Finanzierung durch das Rechenzentrum bei Software für zentrale Dienste (z. B. Sophos) oder nach Vereinbarung (z. B. Matlab, QtiPlot, Corel etc.)