| Firma/Hersteller | Adobe |
| Anwendungsbereich | Desktop-Publishing |
| Preis | ab 55,91 € |
| Zahlungsart | Miete |
| Vertragsmodell | intern (LUH/IT Services) |
Überlassungsformular Adobe
Die Ausschreibung für den neuen Bundesrahmenvertrag ist abgeschlossen. Bestellungen mit neuem Formular sind ab 26.11.2025 wieder möglich.
Programme für Desktop Publishing, Bildbearbeitung und Web-Editoren (Acrobat, Photoshop, Illustrator, InDesign, Dreamweaver, Flash, Premiere)
Adobe ETLA (Enterprise Term License Agreement) Standard:
Der aktuelle Bundesrahmenvertrag ist abgeschlossen mit einer Laufzeit vom 26.11.2025 bis 25.09.2029. Aufgrund der Angleichung des Vertrags an die Semesterlaufzeit beträgt die Lizenzlaufzeit im 1. Jahr nur 10 Monate mit anteiliger Gebühr. Ab dem 2. Jahr erhöht sich die Gebühr auf volle 12 Monate Laufzeit.
Der Vertrag enthält Lizenzen für Adobe Acrobat Pro als Einzelanwendung für 55,91 € pro Jahr/Lizenz, Adobe AllApps für 229,41 € (Named User) bzw. 217,10 € (Shared Device) pro Jahr/Lizenz und Adobe Captivate für 55,51 € pro Jahr/Lizenz (alle genannten Preise gelten nur für das erste Lizenzjahr mit 10 Monaten). Einzelanwendungen aus der Suite sind nicht verfügbar. Acrobat und Captivate sind nur als Named User-Lizenz verfügbar. Die AllApps kann entweder als Named User-Lizenz oder als Shared Device-Lizenz bestellt und genutzt werden. Eine Named User-Lizenz beinhaltet ein Work@Home-Recht.
Die Miete ist regulär bindend bis Ende des Hauptvertrags September 2029 und jährlich fällig. Vorzeitige Kündigungen können nach Prüfung akzeptiert werden. Lesen Sie dazu die Nutzungsbedingungen auf Seite 2 des Überlassungsformulars. Zudem sind wir verpflichtet, die Endnutzerinnen und Endnutzer auf die Einhaltung der geltenden Produktbestimmungen für Adobe Creative Cloud-Produkte hinzuweisen.
Die Lizenzbestellung ist nur für Institute und deren Beschäftigte gestattet. Die Nutzung erfolgt per WebSSO-Anmeldung. Unten finden Sie weitere Informationen zur WebSSO-Anmeldung.
Studierende können nach Freischaltung des Dienstes nur Anwendungen nutzen, die auf Dienst- oder Pool-Rechnern installiert sind. Die Nutzung auf ihren Privatgeräten ist damit nicht möglich.