Datenschutzrechtliche Hinweise zu Aufzeichnungen

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie, insbesondere bei Lehrveranstaltungen, die Informationspflichten nach Artt. 13 und 14 DSGVO. Aufgezeichnete Personen müssen vorab über die Aufzeichnung informiert werden. Einen Mustervordruck dazu finden Sie hier: Webex-Informationspflichten

Einwilligung

Eine Aufzeichnung einer synchronen Lehrveranstaltung und damit verbunden von Studierenden bzw. deren Beiträgen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nur aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO möglich. Eine solche Einwilligung muss allerdings freiwillig und informiert erfolgen, um wirksam zu sein und den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte legitimieren zu können.

Freiwilligkeit

Um die Freiwilligkeit im Rahmen des Besuchs von Lehrveranstaltungen gewährleisten zu können, halten wir aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Einwilligung nur dann für möglich, wenn den Studierenden eine äquivalente Form der Beteiligung ohne Aufzeichnung der eigenen Beiträge zur Verfügung gestellt wird. Beispielsweise in dem die Studierenden ihre Fragen zur Vorlesung in den privaten Chat mit dem Dozierenden stellen können. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Aufnahme während Wort-/Bildmeldungen pausiert wird und die Frage von dem Dozierenden wiederholt oder später als Text eingeblendet wird oder aber, dass die Beiträge der Studierenden zwar aufgezeichnet aber im Nachhinein aus der Aufzeichnung gelöscht werden und nur die Beiträge des Dozierenden veröffentlicht werden.

Widerruf

 

Zudem ist zu beachten, dass eine solche Einwilligung jederzeit von den Studierenden widerrufen werden kann und die entsprechenden Sequenzen mit Beiträgen der widerrufenden Studierenden dann gelöscht bzw. anonymisiert werden müssen. Die Aufzeichnungen dürfen nach einem erfolgten Widerruf jedenfalls nicht unverändert veröffentlicht bleiben. Die Dozierenden bzw. die Institute müssen die Umsetzung des Widerrufsrechts auch im Nachgang der Veranstaltung noch gewährleisten können. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands würden wir empfehlen, dass die Beiträge der Studierenden erst gar nicht aufgezeichnet werden sollten oder zumindest nach der Aufzeichnung aus dem Material herausgeschnitten und nicht veröffentlicht werden sollten.

In den entsprechenden Einwilligungserklärungen sollte deshalb auch ausdrücklich erläutert werden, welche alternativen Beteiligungsformen es für die Studierenden gibt, wenn sie nicht aufgezeichnet werden möchten. Zudem sollten die jeweiligen Einwilligungen der Studierenden nachweisbar dokumentiert werden. Gerade wenn die Beiträge der Studierenden auch (mit)veröffentlicht werden sollen, wäre grundsätzlich eine ausdrücklich erklärte bzw. abgegebene Einwilligungserklärung der Studierenden zu empfehlen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Online-Lehre finden Sie auch hier:

www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/922/

Informationen zur Einwilligungserklärung und zu den Informationspflichten finden Sie auch im Beschäftigtenportal:

www.intern.uni-hannover.de/de/themenbereiche/it/it-sicherheit-datenschutz/datenschutz/